Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten der Behandlung. Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, sollten Sie mit Ihrer Privatversicherung bzw. in Ihrer Beihilfestelle die Rahmenbedingungen abklären und die Antragsunterlagen anfordern.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht bzw. nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Krankenversicherung.
Selbstzahler
Klienten, die Coaching oder Beratung in Anspruch nehmen, biete ich individuell vereinbarte Sätze an.